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Hundesport


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Schutzhundesport

Zusammen mit der Fährtenarbeit (Abt. A) und dem Gehorsam (Abt. B) ist der Schutzdienst nur ein Teil dieser Prüfung. Diese Abteilung kann niemals einzeln geprüft werden. Auch die Begleithundeprüfung sichert ab, dass die Hunde gehorsam und sozialverträglich sind. Diese Prüfung ist die Voraussetzung für eine SchH1.

Auch während des Schutzdienstes wird Gehorsam verlangt. Selbst in dieser, meist höchsten Trieblage, muss der Hund auf seinen Hundeführer hören und jederzeit abrufbar sein. Das heißt, dieser Teil stellt hohe Anforderungen an Triebverhalten, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.Daher wird dieser Teil auch „Gehorsam des Hundes in Grenzfällen“ genannt.

Oft wird vermutet, dass die Hunde auf eine Person gehetzt werden. Unseren Hunden geht es jedoch nur um den Ärmel als Beute. Statt den Trieb des Hundes zu unterdrücken, wollen wir ihn nutzen und formen. Selbst bei Rettungshunden wird der Beutetrieb als Bestätigung für eine gute Arbeit genutzt.

Auch wir wollen aggressives Verhalten von unseren Hunden kontrollieren können. Durch den absoluten Gehorsam können wir die Hunde nicht nur abrufen, sondern sie haben auch gelernt, sich selbst kontrollierter zu Verhalten, indem sie nicht einfach um sich schnappen, wenn sie in eine bedrohliche Situation kommen. Bei den Menschen können wir beobachten, dass diejenigen, die Kampfsport betreiben, im Alltag ihre Aggressionen nicht nur sehr gut kontrollieren können, sondern allgemein sehr ausgeglichen sind. Diesen Ausgleich wollen wir ebenso bei unseren Hunden schaffen.

Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund. Wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutzt der Helfer um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren

Schutzdienst:

„Schutzdienst“ oder „Gehorsam des Hundes in Grenzfällen“ Vielfältige Prüfung, die mit sehr genauer Ausbildung verbunden ist

Die Schutzhundprüfung wird in drei Stufen (SchH1, 2 und 3) abgelegt und besteht jeweils aus Fährte, Unterordnung und Schutzdienst. Voraussetzung für die SchH1 ist eine bestandene Begleithundeprüfung.

Fährte:

Wie bereits unter „Fährtenarbeit“ angesprochen, gehört dieser Teil auch zur Schutzhundprüfung. Im Gegensatz zur Fährtenhundprüfung, sind hier die Fährten etwas kleiner und auf einfacherem Gelände. Die Fährte der SchH1 legt der Hundeführer sogar noch selbst. Die Anforderungen an den Hund sind jedoch gleich. Er soll die Fährte mit tiefer Nase genau, konzentriert und intensiv absuchen und die Gegenstände korrekt verweisen.

Unterordnung:

Der zweite Teil dieser Prüfung ist die Unterordnung. Sie läuft zunächst ab,
wie eine Begleithundprüfung, bei der jedoch die Leinenführigkeit komplett
entfällt. Hinzu kommen dagegen die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit,
das Bringen auf ebener Erde, über die Meterhürde und über die Schrägwand,
sowie das Voraussenden mit Hinlegen. Auch hier gilt wieder bei allen Übungen:

Schnell, korrekt, freudig und immer aufmerksam