Optimale Beschäftigung für den Hund durch die Nutzung seiner natürlichen Veranlagungen!
Fährtenhundprüfungen können als einzelne Prüfung in zwei Stufen (FH1 und 2) oder in Verbindung mit Unterordnung und Schutzdienst in drei Stufen (IPO 1, 2 und 3) abgelegt werden.
In der Fährtenarbeit nutzen wir den besonders ausgeprägten Geruchssinn des Hundes und können schon im jungen Alter ohne Druck mit der „Ausbildung“ zum Fährtenhund beginnen.
Der Hund sucht in diesem Fall kein Wild, sondern eine vom Hundeführer getretene Fährte in verschiedenen Geländen, wie zum Beispiel Wiese, Acker, über Wege oder durch Gräben.
Diese Arbeit wird langsam aufgebaut und zu Beginn nur eine kurze Gerade getreten, die der Hund danach absuchen soll. Zur Motivation kann man kleine Futterstücke in die Fußabdrücke legen oder
Spielzeug auf der Spur verstecken.
Zunächst soll der Hund lernen, die Fährte immer mit tiefer Nase und ganz genau abzusuchen.
Später werden Winkel eingebaut, verschiedene Gelände und Gegenstände. Diese Gegenstände sind relativ klein und werden in Abständen auf die Fährte gelegt. Trifft der Hund auf solch einen
Gegenstand verweist er ihn, in dem er dort stehen bleibt, sich hinsetzt oder hinlegt. Einige Hunde haben auch gelernt, diese zu bringen.
Bei der Fährtenhundprüfung darf kein Futter mehr auf der Fährte liegen, sie wird von einer fremden Person gelegt und erst nach drei Stunden abgesucht. Beim Absuchen wird der Hund an einer 10
Meter langen Leine geführt und muss die Fährte ohne Hilfe des Hundeführers meistern.
Die Ausbildung bedeutet Fleißarbeit, lastet den Hund jedoch auch optimal aus und entspricht seinen natürlichen Veranlagungen.