Zusammen mit der Fährtenarbeit (Abt. A) und dem Gehorsam (Abt. B) ist der Schutzdienst nur ein
Teil dieser Prüfung. Diese Abteilung kann niemals einzeln geprüft werden. Auch die Begleithundeprüfung sichert ab, dass die Hunde gehorsam und sozialverträglich sind. Diese Prüfung ist die
Voraussetzung für eine IPO 1.
Auch während des Schutzdienstes wird Gehorsam verlangt. Selbst in dieser, meist höchsten Trieblage, muss der Hund auf seinen Hundeführer hören und jederzeit abrufbar sein. Das heißt, dieser Teil
stellt hohe Anforderungen an Triebverhalten, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes. Daher wird dieser Teil auch „Gehorsam des Hundes in Grenzfällen“ genannt.
Oft wird vermutet, dass die Hunde auf eine Person gehetzt werden. Unseren Hunden geht es jedoch nur um den Ärmel als Beute. Statt den Trieb des Hundes zu unterdrücken, wollen wir ihn nutzen und
formen. Selbst bei Rettungshunden wird der Beutetrieb als Bestätigung für eine gute Arbeit genutzt.
Auch wir wollen aggressives Verhalten von unseren Hunden kontrollieren können. Durch den absoluten Gehorsam können wir die Hunde nicht nur abrufen, sondern sie haben auch gelernt, sich selbst
kontrollierter zu verhalten, indem sie nicht einfach um sich schnappen, wenn sie in eine bedrohliche Situation kommen. Bei den Menschen können wir beobachten, dass diejenigen, die Kampfsport
betreiben, im Alltag ihre Aggressionen nicht nur sehr gut kontrollieren können, sondern allgemein sehr ausgeglichen sind. Diesen Ausgleich wollen wir ebenso bei unseren Hunden schaffen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund. Wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase"
des Hundes nutzt der Helfer, um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen
erneuten Angriff abwehren.
Schutzdienst
„Schutzdienst“ oder „Gehorsam des Hundes in Grenzfällen“ - eine vielfältige Prüfung, die mit sehr genauer Ausbildung verbunden ist. Die Schutzhundprüfung wird in drei Stufen (IPO 1, 2 und 3) abgelegt und besteht jeweils aus Fährte, Unterordnung und Schutzdienst. Voraussetzung für die IPO 1 ist eine bestandene Begleithundeprüfung.
Fährte
Wie bereits unter „Fährtenarbeit“ angesprochen, gehört dieser Teil auch zur Schutzhundprüfung. Im Gegensatz zur Fährtenhundprüfung, sind hier die Fährten etwas kleiner und auf einfacherem Gelände. Die Fährte der IPO 1 legt der Hundeführer sogar noch selbst. Die Anforderungen an den Hund sind jedoch gleich. Er soll die Fährte mit tiefer Nase genau, konzentriert und intensiv absuchen und die Gegenstände korrekt verweisen.
Unterordnung
Der zweite Teil dieser Prüfung ist die Unterordnung. Sie läuft zunächst ab, wie eine Begleithundprüfung, bei der jedoch die Leinenführigkeit komplett entfällt. Hinzu kommen dagegen die
Überprüfung der Schussgleichgültigkeit, das Bringen auf ebener Erde, über die Meterhürde und über die Schrägwand, sowie das Voraussenden mit Hinlegen. Auch hier gilt wieder bei allen
Übungen:
Schnell, korrekt, freudig und immer aufmerksam